„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der ehemalige Verwalter muss jedenfalls nicht ohne Weiteres rechtlich gar nicht erforderlichen Erklärungen der Bank gegenüber abgeben, nur um „bankinternen“ Vorgaben Genüge zu leisten.
LG Frankfurt/Main, Urteil v. 24.06.2021, Az. 2 -13 S 35/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Eine Vereinbarung im Verwaltervertrag für bestimmte (Sonder-)Vergütungen (z. B. Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen, Betreuung größerer Baumaßnahmen und die Abwick-lung von Versicherungsschäden (auch) im Sondereigentum) entsprechen ordnungsmäßiger Verwal-tung.
BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.
BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
In der Ladung zur Eigentümerversammlung kann unverbindlich – also nicht als verbindliche Ausla-dung – „empfohlen“ werden, nicht zu erscheinen und nur eine Vollmacht zu erteilen. Auch eine An-meldepflicht ist mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Pandemievorgaben nicht generell zu bean-standen. Ein rechtserheblicher Mangel liegt jedoch vor, wenn angekündigt wird, dass Personen, die unangemeldet erscheinen, „nicht eingelassen werden.“ Zur Kausalität dieses formellen Mangels bedarf es jedoch konkreten Prozessvortrags.
AG Marburg, Urt. v. 4.5.2021, 9 C 750/20