NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Was muss beim Schlüsselverlust einer Schließanlage beachtet werden?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

  1. Beim Schlüsselverlust einer Wohnungsanlage kann der Geschädigte sowohl Kosten für den Austausch der Schlüsselanlage als auch für provisorische Sicherungsmaßnahmen verlangen, sofern die
    konkrete Gefahr eines Missbrauchs des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht.
  2. Da Schließanlagen einer mechanischen Abnutzung unterliegen, ist jedoch stets ein Abzug „Neu für Alt“ vorzunehmen, der gemäß § ZPO § 287 ZPO geschätzt werden kann.
    OLG Dresden, Urteil v. 20.8.19 Az. 4 U 665/19

Erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht – Thema: Modernisierung

Mietrecht von Massimo Füllbeck

  1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern,
    so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmiet-erhöhung.
  2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen, weil hier offensichtlich
    ist, dass sich der Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.
    Musterfeststellungsklage OLG München, Urteil v. 15.10.19 Az. MK 1/19

Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Der Verwaltungsbeirat hat lediglich eine vorbereitende und beratende Funktion und ist Vermittlungsstelle zwischen den Eigentümern und dem Verwalter.
Zur Erteilung von Weisungen an den Verwalter oder Miteigentümer ist der Verwaltungsbeirat nicht berechtigt.
Enthält die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Bestimmung, ist der Verwaltungsbeirat nicht verpflichtet, den Verwalter zu überwachen. Gemäß § 29 Abs. 3 WEG sind vom Verwaltungsbeirat vor der Beschlussfassung der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, die Rechnungslegung und Kostenan-schläge zu prüfen.
LG Frankfurt/Main vom 02.09.2019 Az. 2-09 S 51/18