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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Sondervergütung im Verwaltervertrag zulässig?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Eine Vereinbarung im Verwaltervertrag für bestimmte (Sonder-)Vergütungen (z. B. Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen, Betreuung größerer Baumaßnahmen und die Abwick-lung von Versicherungsschäden (auch) im Sondereigentum) entsprechen ordnungsmäßiger Verwal-tung.
BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20