Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Dem berechtigten Anliegen der Eigentümer, ihre WEG-Angelegenheiten auch in der Corona-Pandemie durch Beschluss zu regeln, und dem entgegenstehenden berechtigten Anliegen einzelner Eigentümer, dass Mehrheitsbeschlüsse nur nach ordnungsgemäßer Durchführung einer Eigentümerversammlung mit entsprechenden Diskussions- und Abstimmungsmöglichkeiten wirksam gefasst werden können, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beschlüsse einer sog. „Ein-Mann-Versammlung“ nicht als nichtig angesehen werden, sondern nur als anfechtbar.
AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021, Az. 31 C 2231/20; IMR 2021, 512
Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke
Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke
Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20
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