NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Beschlüsse der Ein-Mann-Versammlung nichtig oder anfechtbar?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Dem berechtigten Anliegen der Eigentümer, ihre WEG-Angelegenheiten auch in der Corona-Pandemie durch Beschluss zu regeln, und dem entgegenstehenden berechtigten Anliegen einzelner Eigentümer, dass Mehrheitsbeschlüsse nur nach ordnungsgemäßer Durchführung einer Eigentümerversammlung mit entsprechenden Diskussions- und Abstimmungsmöglichkeiten wirksam gefasst werden können, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beschlüsse einer sog. „Ein-Mann-Versammlung“ nicht als nichtig angesehen werden, sondern nur als anfechtbar.
AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021, Az. 31 C 2231/20; IMR 2021, 512

Delegation von Befugnissen auf den Verwalter im Wege des Vorratsbeschlusses

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

  1. Die Delegation von Befugnissen auf den Verwalter durch einen Vorratsbeschluss und damit die Einschränkung der Entscheidungsbefugnis des einzelnen Eigentümers bedurfte bisher einer Interessensabwägung.
  2. Seit 01.12.2020 gibt § 27 Abs. 2 WEG den Eigentümern die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss einzuschränken oder zu erweitern.
    LG Dortmund, Beschluss vom 30.10.2020, Az. 17 S 193/20

Eintrittspflicht des Wohngebäude-Versicherers bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge der Dusche?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20