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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Eigentümerversammlung und 3-G-Regeln; Änderung der Kostenverteilung

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

  1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung unter Hinweis auf die 3-G-Regelungen, ist nicht zu beanstanden.
  2. Eine vom Gesetz abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu bean-standen.
    LG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 – 4 S 93/22

Teilnahme an Eigentümerversammlungen unter 2G-Plus-Voraussetzungen

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung war Wohnungseigentümern infolge der geltenden gesetzlichen Regelungen nicht unzumutbar erschwert, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung unter „2-G Plus“ Voraussetzungen möglich war und dies keinen Ausschluss nicht geimpfter oder infizierter Wohnungseigentümer, und damit keinen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Eigentümerrechte darstellt.
AG München, Beschluss vom 06.12.2021 – 1293 C 19127/21

COVID-19 vs. Einladung zur Eigentümerversammlung

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

In der Ladung zur Eigentümerversammlung kann unverbindlich – also nicht als verbindliche Ausla-dung – „empfohlen“ werden, nicht zu erscheinen und nur eine Vollmacht zu erteilen. Auch eine An-meldepflicht ist mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Pandemievorgaben nicht generell zu bean-standen. Ein rechtserheblicher Mangel liegt jedoch vor, wenn angekündigt wird, dass Personen, die unangemeldet erscheinen, „nicht eingelassen werden.“ Zur Kausalität dieses formellen Mangels bedarf es jedoch konkreten Prozessvortrags.
AG Marburg, Urt. v. 4.5.2021, 9 C 750/20

Eigentümerversammlung im Freien während der COVID-19 Pandemie?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiede-nen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.
Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643
AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20