„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, RiAG
Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.
BGH, Urteil vom 26.11.2020, Az. V ZB 151/19
Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, RiAG
Der vermietende Eigentümer (hier: Teileigentümer) haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil bzw. Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; nur wenn feststeht, dass die Beschaffenheit des Bauteils bzw. Geräts nicht ordnungsgemäß war und für den Schadenseintritt zumindest mitursächlich gewesen sein kann, kann der Schaden in wertender Betrachtung (auch) dem Eigentümer zuzurechnen sein.
BGH, Urteil vom 18.12.2020, Az. V ZR 193/19
Mietrecht von Massimo Füllbeck
- Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind sonstige Betriebskosten i. S. v. § 2 Nr. 17 BetrKV.
- Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind – hier: Wartungskosten für Rauchwarn-melder -, erfor-dert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welchem der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
LG München I, Urteil vom 15.04.2021, Az. 31 S 6492/20 (nicht rechtskräftig)
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.
LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021, Az. 67 S 335/20 (nicht rechtskräftig)