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LEISTUNGSVERSPRECHEN

Sie lieben Ihr Eigentum und wollen sicher sein, dass Ihre Verwaltung das respektiert. Deshalb geben wir Ihnen unsere Leistungsversprechen. Und da ein Verprechen nur sinnvoll ist, wenn die Nichteinhaltung „bestraft“ wird, zahlen wir Ihnen eine Verwaltergebühr zurück, wenn Sie uns „erwischen“.

  • Jede Ihrer Anfragen beantworten wir innerhalb definierter Zeiten mindestens mit einem Zwischenbescheid (Ausnahme: Urlaub und Krankheit): Telefonanrufe innerhalb 24 Stunden, Emails innerhalb 2 Arbeitstagen und Briefe innerhalb einer Woche. Meistens werden wir schneller sein.
  • Ihr Geld soll sicher sein. Deshalb verfügen wir über Instandhaltungsrücklagen grundsätzlich nur gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der WEG (gemeinsame Bankvollmacht) – sofern vom Beirat nichts anderes gewünscht ist – und verbuchen die Zahlungseingänge Ihrer Mieten ausschließlich auf insolvenzsicheren Treuhandkonten (Bankkonto auf fremde Rechnung).
  • Die Hausgeldabrechnung legen wir den Eigentümern spätestens zwei Wochen vor dem Abstimmungstermin vor. Sie haben somit immer genügend Zeit zur Überprüfung.
  • Wir besuchen jedes von uns betreute Objekt bis zu vier mal jährlich (2 regelmäßig, bis zu 2 weitere anlassbezogene sind kostenfrei), treffen uns mit den Beiräten bis zu zwei Mal jährlich (wenn gewünscht) und hbvei Bedarf Eigentümer- und Mietersprechstunden ab.
  • Wir behandeln unsere Lieferanten als Partner. Deshalb gibt es klare definierte Ausschreibungs- und Auftragsbedingungen, verlangen wir nach Möglichkeit Referenzen und zahlen wir grundsätzlich unter Skontoausnutzung.
  • Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles Zumutbare unternehmen, um Sie bzw. Ihre Mieter rechtzeitig zu den Steuerterminen bzw. vor Ablauf der Ausschlussfristen in den Besitz der Abrechnungen zu setzen. Ist dies aufgrund externer Einflüsse nicht möglich, liefern wir unaufgefordert die entsprechenden Erklärungen und Bescheinigungen.
  • Sie haben ein Recht auf Transparenz. Deshalb können Sie jederzeit nach Terminabsprache alle Ihr Objekt betreffenden Unterlagen einsehen. Kostenfrei in unserem Büro oder im Rahmen einer Objektbegehung. Kopien stellen wir gegen Kostenerstattung kurzfristig zur Verfügung.
  • Wir verpflichten uns, Inhaber und Mitarbeiter mindestens zwei Mal jährlich schulen zu lassen, um so stets auf dem neuesten Stand der ´Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bleiben. Nachweise darüber legen wir gerne vor.
  • Bei der Erteilung von Reparatur- und Sanierungsaufträgen bevorzugen wir bei sonst gleichen Konditionen umweltfreundliche und ressourcenschonende Techniken und Materialien.
  • Der Kunde bestimmt die Arbeit des Lieferanten, nicht umgekehrt. Deshalb führen wir jährlich eine Kundenbefragung bei unseren Eigentümern und Mietern durch und lassen die Ergebnisse in die Festlegung unserer Unternehmensziele einfließen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass DIE ANDRE jederzeit Ihren Interessen dient.