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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Die Betriebskostenabrechnung der vermieteten Eigentumswohnung

Mietrecht von Rüdiger Fritsch

Wann kann der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung erstellen? Diese Frage muss immer dann gestellt werden, wenn es bei der Verabschiedung der wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung zu Verzögerungen kommt. Sei es, dass der Verwalter mit der Abrechnungserstellung säumig ist, keine Eigentümerversammlung abgehalten wird, die Eigentümer die Genehmigung der Abrechnung verweigern oder die Abrechnung gerichtlich für ungültig erklärt wird. Auf welcher Basis soll der vermietende Wohnungseigentümer nun die dem Mieter zu erteilende Betriebskostenabrechnung erstellen? Was geschieht bei Versäumung der mietrechtlichen Abrechnungsfrist?

Zu diesen Fragen hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung Stellung bezogen (BGH, Urt. v. 25.01.2017 – VIII ZR 249/15).

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Zuweisung einer Fläche zur ausschließlichen Nutzung zur Außenbewirtschaftung durch ein Café

Wohnungseigentumsrecht von Olaf Riecke

Wird durch Beschluss eine Außenbewirtschaftung auf einer sondernutzungsfreien Gemeinschaftsfläche genehmigt, handelt es sich um eine nichtige Einräumung eines Sondernutzungsrechts, auch wenn der Beschluss dies ausdrücklich nicht einräumen will; es kommt allein auf den Inhalt an.

LG Lüneburg, Urt. v. 16.03.2016 – 9 S 64/15  ZMR 2016, 647

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Taubenfüttern – hinzunehmende Tierfürsorge?

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

„Verstößt ein Wohnungseigentümer gegen die sich aus der bindenden Hausordnung ergebenden Pflichten (hier: Verbot Tauben zu füttern), so stehen den beeinträchtigten anderen Eigentümern Unterlassungsansprüche zu.

Der Eigentümer verletzt das Rücksichtnahmegebot des § 14 WEG durch das Auslegen von Vogelfutter, das Bereitstellen von Trinkwasserbehältern und das Aufstellen von Behältern, die sich zum Nisten und Brüten zumindest eignen.“

AG München, Urt. v. 23.09.2016 – 485 C 5977/15

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Unzulässige Kontoführung: Keine Entlastung des Verwalters!

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

  1. Eine Jahresabrechnung ist für unwirksam zu erklären, wenn der Abrechnung eine unzulässige Kontenführung (hier: offene Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters) zugrunde liegt.
  2. Aufgrund unzulässiger Kontoführung und damit einhergehender Unwirksamkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung hätte es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen, dem Verwalter die Entlastung zu versagen. Da nicht auszuschließen ist, dass der WEG Ansprüche gegen den Verwalter zustehen, ist der Beschluss über die Entlastung des Verwalters ungültig.

AG Mettmann, Urteil v.15.04.2016 24 C 40/14

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