Sondervergütung im Verwaltervertrag zulässig?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Eine Vereinbarung im Verwaltervertrag für bestimmte (Sonder-)Vergütungen (z. B. Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen, Betreuung größerer Baumaßnahmen und die Abwick-lung von Versicherungsschäden (auch) im Sondereigentum) entsprechen ordnungsmäßiger Verwal-tung.
BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20