Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der ehemalige Verwalter muss jedenfalls nicht ohne Weiteres rechtlich gar nicht erforderlichen Erklärungen der Bank gegenüber abgeben, nur um „bankinternen“ Vorgaben Genüge zu leisten.
LG Frankfurt/Main, Urteil v. 24.06.2021, Az. 2 -13 S 35/20