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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Eigentümerversammlung und 3-G-Regeln; Änderung der Kostenverteilung

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

  1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung unter Hinweis auf die 3-G-Regelungen, ist nicht zu beanstanden.
  2. Eine vom Gesetz abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu bean-standen.
    LG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 – 4 S 93/22

Kostentragung bei sich selbständig verwaltenden Untergemeinschaften

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

In der Gemeinschaftsordnung (GO) einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient.
BGH, Urteil vom 12.11.2021, Az. V ZR 204/20

Wer bezahlt den Ersatzzustellungsbevollmächtigten?

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt aus Gründen der Verfahrensvereinfachung sowie zur Kosteneinsparung, dass der Verwalter der Zustellungsbevollmächtigte der Eigentümer ist, wenn diese verklagt werden. Typischer Fall ist die Beschlussanfechtungsklage. Hier reicht es aus, wenn die Klage dem Verwalter zugestellt wird, der dann die übrigen Eigentümer informiert und für eine anwaltliche Vertretung der Eigentümer sorgt. Was aber, wenn der Verwalter im Ausnahmefall wegen Interessenkollision nicht als Zustellungsbevollmächtigter dienen kann oder ein Verwalter gar fehlt? In diesem Fall übernimmt ein sog. Ersatzzustellungsbevollmächtigter die Aufgaben des Verwalters. Nur – wer erstattet dem Ersatzzustellungsbevollmächtigten seine Kosten? Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. v. 11.5.2017 – V ZB 52/15) Stellung bezogen.

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Ein Dauerbrenner: „Was ich nicht in Anspruch nehme, zahle ich nicht“. Diesmal geht es um die Müllentsorgung

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.04.2017 – 2-13 S 168/16

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