Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger
Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.04.2017 – 2-13 S 168/16