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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Eigentümerversammlung und 3-G-Regeln; Änderung der Kostenverteilung

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

  1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung unter Hinweis auf die 3-G-Regelungen, ist nicht zu beanstanden.
  2. Eine vom Gesetz abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu bean-standen.
    LG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 – 4 S 93/22