Eigentümerversammlung und 3-G-Regeln; Änderung der Kostenverteilung

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

  1. Eine Einladung zur Eigentümerversammlung unter Hinweis auf die 3-G-Regelungen, ist nicht zu beanstanden.
  2. Eine vom Gesetz abweichende Kostenverteilung bei gezielten Beschädigungen ist nicht zu bean-standen.
    LG Bremen, Beschluss vom 14.07.2022 – 4 S 93/22