Eintrittspflicht des Wohngebäude-Versicherers bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge der Dusche?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20