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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Zum Nachweis der Verwalterstellung im Umlaufverfahren

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Wurde die Verwalterin durch einen Umlaufbeschluss bestellt und ist gemäß dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung zur Veräußerung eines Sondereigentums die Zustimmung der Verwalterin erforderlich, müssen zum korrekten Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Verwalterin die Unterschriften sämtlicher Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden, um die Eigentumsumschreibung zu erwirken (Leitsatz der Redaktion).