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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Beschlüsse der Ein-Mann-Versammlung nichtig oder anfechtbar?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Dem berechtigten Anliegen der Eigentümer, ihre WEG-Angelegenheiten auch in der Corona-Pandemie durch Beschluss zu regeln, und dem entgegenstehenden berechtigten Anliegen einzelner Eigentümer, dass Mehrheitsbeschlüsse nur nach ordnungsgemäßer Durchführung einer Eigentümerversammlung mit entsprechenden Diskussions- und Abstimmungsmöglichkeiten wirksam gefasst werden können, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beschlüsse einer sog. „Ein-Mann-Versammlung“ nicht als nichtig angesehen werden, sondern nur als anfechtbar.
AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021, Az. 31 C 2231/20; IMR 2021, 512