Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Wurde die Verwalterin durch einen Umlaufbeschluss bestellt und ist gemäß dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung zur Veräußerung eines Sondereigentums die Zustimmung der Verwalterin erforderlich, müssen zum korrekten Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Verwalterin die Unterschriften sämtlicher Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden, um die Eigentumsumschreibung zu erwirken (Leitsatz der Redaktion).
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.
AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 Az. 14 C 136/21
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