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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Eintrittspflicht des Wohngebäude-Versicherers bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge der Dusche?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20

Wer zahlt die Eigenbeteiligung bei einem Versicherungsschaden im Sondereigentum?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

  1. Hat die WEG einen Gebäudeversicherungsvertrag abgeschlossen und wird vom Versicherer ein im Sondereigentum eingetretener Schaden reguliert, hat der geschädigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Auskehr der von der Wohnungseigentümergemeinschaft empfangenen Versicherungsleistung. (…)
  2. Ist zwischen dem Versicherer und der Wohnungseigentümer-gemeinschaft im Rahmen des Gebäudeversicherungsvertrages
    ein Selbstbehalt vereinbart, ist dieser bei einem Schadenseintritt im
    Sondereigentum im Innenverhältnis zwischen der Wohnungs- eigentümergemeinschaft und den einzelnen Wohnungseigentümern von dem Verband zu tragen. Der geschädigte Wohnungseigentümer
    hat gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Freistellungs- bzw. Ausgleichsanspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe des Selbstbehalts.
    LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2018 – 11 S 23/17