Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.
AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 Az. 14 C 136/21
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiede-nen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.
Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643
AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorga-ben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20
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