„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiede-nen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.
Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643
AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorga-ben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20
- Die Covid-19-Pandemie rechtfertigt keine Beschränkung der Personenanzahl auf einer Eigentümerversammlung auf einen Wert unterhalb der teilnahmeberechtigten Eigentümer.
- Spricht die Einladung zu einer Versammlung ohne ausreichende Rechtfertigung eine solche Beschränkung aus, so sind die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse wegen Eingriffs in den Kernbereich des Wohnungseigentums nichtig.
AG Kassel, Urteil vom 27.08.2020, 800 C 2563/20 (nicht rechtskräftig)