Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)
Beschluss über die „Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne“ meint Beschluss über die Vorschüsse.
LG Berlin, Urteil vom 30.08.2022 – Az. 55 S 7/22 WEG
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)
Beschluss über die „Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne“ meint Beschluss über die Vorschüsse.
LG Berlin, Urteil vom 30.08.2022 – Az. 55 S 7/22 WEG
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)
Ein Beschluss, mit dem nach der WEGReform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, so dass für die Vorschusszahlungen eine Zahlungspflicht besteht.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2022 – 2-13 T 15/22
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll.
Eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung.
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
LG München I, Urteil vom 14.07.2016 – 36 S 310/16 WEG
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