„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Unterlassungsansprüche, die dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zustehen, auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.
In einem solchen Fall können nur die Ansprüche vergemeinschaftet werden, die auf die Abwehr der Störungen des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind.
BGH, Urteil vom 24.01.2020, Az. V ZR 295/16
Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke
Der Begriff der Verwaltung umfasst auch Maßnahmen, die eine Veränderung der sachenrechtlichen Grundlagen der WEG vorbereiten sollen, damit die Wohnungseigentümer diese anschließend aus eigenem Entschluss umsetzen können; solche Maßnahmen können mehrheitlich beschlossen werden.
Beschlüsse dieser Art müssen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Daran wird es regelmäßig fehlen, wenn schon bei der Beschlussfassung absehbar ist, dass einzelne Wohnungseigentümer an der späteren Umsetzung nicht mitwirken werden und hierzu zweifelsfrei auch nicht (ausnahmsweise) verpflichtet sind, die mit der Vorbereitungsmaßnahme verbundenen Kosten also aller Voraussicht nach vergeblich aufgewendet werden.
BGH, Urteil vom 20.09.2019, Az. V ZR 258/18
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll.
Eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung.
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Der Beschluss, der dem Hausmeister oder dessen Stellvertreter die ausschließliche Befugnis zum Öffnen und Schließen des Hausflurfensters überträgt, ist nichtig.
LG Koblenz, Urt. v. 22.8.2016 – 2 S 15/16
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