Beschluss über den Wirtschaftsplan seit dem 1.12.2020?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Ein Beschluss, mit dem nach der WEGReform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, so dass für die Vorschusszahlungen eine Zahlungspflicht besteht.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2022 – 2-13 T 15/22