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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Beschluss über den Wirtschaftsplan seit dem 1.12.2020?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Ein Beschluss, mit dem nach der WEGReform 2020 weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen wird, ist jedenfalls nicht insgesamt mangels Beschlusskompetenz nichtig, so dass für die Vorschusszahlungen eine Zahlungspflicht besteht.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2022 – 2-13 T 15/22

Überschreitung der Gebrauchsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Berechtigt zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Wohnungseigentümer bezüglich der Überschreitung ihrer Gebrauchsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum ist nach der WEG-Reform durch das WEMoG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verband) und nicht mehr der einzelne Wohnungseigentümer. Dies gilt auch für bereits vor dem 1.12.2020 anhängige Verfahren.
LG Frankfurt/M., Urteil vom 28.01.2021, Az. 2-13 S 155/19