NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Faktisches Sondernutzungsrecht durch Gestattung baulicher Veränderungen?

Ein Beschluss, der gegen die sog. Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG verstößt, ist nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Dies kann faktisch dazu führen, dass der Sondereigentümer der Erdgeschosswohnung durch einen bestandskräftigen Beschluss über eine Terrassenerweiterung
einen Teil der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartenfläche unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer künftig zur alleinigen Nutzung erhält (faktisches Sondernutzungsrecht).

LG Düsseldorf, Urteil vom 11. 11. 2022
– 19 S 19/22

Das „flüchtige“ Sondernutzungsrecht

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Aufgrund der insoweit zwingenden Regelungen der §§ 1 und 3 WEG kann Sondereigentum an Grundstücksflächen nicht wirksam begründet werden. Wie kann nun sichergestellt werden, dass ein Eigentümer einen Stellplatz, eine Terrasse oder einen Garten erwerben kann? Die Praxis hat als Ausweg das sog. Sondernutzungsrecht geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Gebrauchsregelung, durch welche einem oder mehreren Wohnungseigentümern ein exklusives alleiniges Nutzungsrecht an bestimmten Teilen oder Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf musste sich aktuell mit der Frage befassen, welche Auswirkungen Versäumnisse bei der Einräumung eines Sondernutzungsrechts für die Wohnungseigentümer haben. Die Entscheidung des OLG  zeigt auf, dass die Folgen fatal sein können.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.7.2017 – 3 Wx 46/17

PDF

Wirksame Zuweisung im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer?

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Die Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht und erfordert daher eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten. Eine Regelung, die im Interesse eines geordneten Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums dessen turnusmäßige Nutzung durch einzelne Wohnungseigentümer vorsieht, führt dagegen grundsätzlich nicht zu einem (befristeten) Sondernutzungsrecht; sie kann daher durch (Mehrheits-) Beschluss getroffen werden.
Eine Vereinbarung kann durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn einem Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ein Anspruch auf ihren Abschluss zusteht, die übrigen Wohnungseigentümer diesen nicht erfüllen und bei ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht.

BGH, Urt. v. 08.04.2016 – V ZR 191/15, ZMR 2016, 888

pdf

Zuweisung einer Fläche zur ausschließlichen Nutzung zur Außenbewirtschaftung durch ein Café

Wohnungseigentumsrecht von Olaf Riecke

Wird durch Beschluss eine Außenbewirtschaftung auf einer sondernutzungsfreien Gemeinschaftsfläche genehmigt, handelt es sich um eine nichtige Einräumung eines Sondernutzungsrechts, auch wenn der Beschluss dies ausdrücklich nicht einräumen will; es kommt allein auf den Inhalt an.

LG Lüneburg, Urt. v. 16.03.2016 – 9 S 64/15  ZMR 2016, 647

pdf