Wohnungseigentumsrecht von Olaf Riecke
Wird durch Beschluss eine Außenbewirtschaftung auf einer sondernutzungsfreien Gemeinschaftsfläche genehmigt, handelt es sich um eine nichtige Einräumung eines Sondernutzungsrechts, auch wenn der Beschluss dies ausdrücklich nicht einräumen will; es kommt allein auf den Inhalt an.
LG Lüneburg, Urt. v. 16.03.2016 – 9 S 64/15 ZMR 2016, 647