„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter einer Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
Im schriftlichen Verfahren kommt ein Beschluss erst mit der Feststellung und einer an alle Wohnungseigentümer gerichteten Mitteilung des Beschlussergebnisses zu Stande.
BGH, Urteil vom 06.07.2018 V ZR 221/17
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Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Die Wohnungseigentümer haben auch mit naheliegenden, mit der Bezeichnung in der Einladung eng verbundenen Beschlüssen zu rechnen.
Wird also in der Einladung die Zusammenlegung dreier Müllplätze thematisiert, ist auch mit alternativen Standorten oder deren Zusammenlegung von nur zwei Stellplätzen zu rechnen.
LG München I, Beschluss vom 07.12.2017 – 1 S 5856/17
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Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich hinreichend bestimmt sein.
Es muss erkennbar sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen.
Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden.
AG Mettmann, Urteil v. 31.03.2017 – 26 C 23/16
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Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger
Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Personengesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. BGH, Urteil vom 13.01.2017 – V ZR 138/16
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