Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck
Vor der Beauftragung eines öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen zur Ermittlung des Sanierungsbedarfes am gemeinschaftlichen Eigentum müssen regelmäßig keine Alternativangebote eingeholt werden.
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.02.2021, Az. 2-13 S 47/20