NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum; Substanzeingriffe auch am Sondereigentum

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke (Schriftführer ZMR, Richter am AG Hamburg-Blankenese a. D.)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), die unter Geltung des WEG in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum be-schließt, die notwendig Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordern, ist befugt, zugleich diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind.
BGH, Urteil vom 8.7.2022 – V ZR 207/21

Einfacher Preisspiegel genügt!

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.07.2022 – 2-13 S 35/22


Modernisierende Instandsetzung – Bestimmtheitsgrundsatz

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Aus den Gesetzesmaterialien wird ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der modernisierenden Instand-setzung offenbar einen Systemwechsel vollziehen wollte. Nach der Legaldefinition des § 20 Abs. 1 WEG ist sie aber nicht der baulichen Veränderung zuzuordnen, da auch sie nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellt.
Die Beschlussformulierung „Der Verwalter wird angewiesen, die erforderliche Sonderumlage bis zum durchzuführen“ ist zu unbestimmt.
Dt. Ständiges Schiedsgericht, Schiedsspruch vom 29.03.2022, SG 21/07/128

Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum!

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (vgl. BGH v. 14. 6.2019 – V ZR 254/17, ZMR 2019, 890).
BGH, Urteil vom 10.12.2021 – V ZR 32/21