„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Eine den Interessen aller Eigentümer entsprechende Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums ist in der Praxis schwer herbeizuführen. Gerade bei der Nutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses prallen oftmals die Meinungen aufeinander. Während ein Teil der Eigentümer Wert darauf legt, dass das Treppenhaus möglichst in einem ordentlichen Zustand verbleiben soll, haben andere Eigentümer das Bedürfnis, alle möglichen Gegenstände durch das Treppenhaus zu transportieren.
Gem. § 15 Abs. 2 WEG können die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit über die Nutzung sowie den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums beschließen. Fraglich ist oft, ob durch solche Beschlüsse das den übrigen Eigentümern gem. § 16 Abs. 1 WEG zustehende Mitbenutzungsrecht nicht zu stark beschnitten wird.
Hierzu hat sich das Landgericht München (LG München I, Urt. v. 23.11. 2017 – 36 S 3100/17) kürzlich in Bezug auf den Fahrradtransport durch das Treppenhaus geäußert.
Leider ist zu beobachten, dass Auseinandersetzungen im Kreise der Wohnungseigentümer zunehmend entgleisen. Während es guter demokratischer Tradition entspricht, dass über Sachfragen durchaus kontrovers diskutiert und auch gestritten werden darf, überschreiten manche Miteigentümer diese Grenze und gehen zu einer von den Betroffenen als persönlich diffamierend empfundenen Vorgehensweise über.
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte sich in einer soeben veröffentlichen Entscheidung damit zu befassen, welche Form von Kritik ein Beiratsvorsitzender sich gefallen lassen muss.
AG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2017 – 290a C 72/17
1. Sog. Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen.
2. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen.
BGH, Urteil vom 27.09.2017, XII ZR 114/16
Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich hinreichend bestimmt sein.
Es muss erkennbar sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen.
Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden.
AG Mettmann, Urteil v. 31.03.2017 – 26 C 23/16
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.