Was muss man sich als Beirat gefallen lassen?

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

Leider ist zu beobachten, dass Auseinandersetzungen im Kreise der Wohnungseigentümer zunehmend entgleisen. Während es guter demokratischer Tradition entspricht, dass über Sachfragen durchaus kontrovers diskutiert und auch gestritten werden darf, überschreiten manche Miteigentümer diese Grenze und gehen zu einer von den Betroffenen als persönlich diffamierend empfundenen Vorgehensweise über.
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte sich in einer soeben veröffentlichen Entscheidung damit zu befassen, welche Form von Kritik ein Beiratsvorsitzender sich gefallen lassen muss.
AG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2017 – 290a C 72/17

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