Ersatzansprüche des Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum!

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (vgl. BGH v. 14. 6.2019 – V ZR 254/17, ZMR 2019, 890).
BGH, Urteil vom 10.12.2021 – V ZR 32/21