Einfacher Preisspiegel genügt!

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck (Immobilien-Ökonom VWA)

Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.07.2022 – 2-13 S 35/22