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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Beschlossenes Verbot des Abstellens von Elektro-Autos in der Tiefgarage

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.
Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21