Verbot der Haustierhaltung – Bestimmtheitsgrundsatz

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

  1. Die Wirksamkeit von Regelungen der Gemeinschaftsordnung (GO) ist im gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu prüfen.
  2. Für die Auslegung der GO gelten die für Grundbucherklärungen maßgeblichen Grundsätze, wobei maßgebend Wortlaut und Sinn sind, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben.
  3. Die Regelung in einer GO, nach der Haustierhaltung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen ist, ist unbestimmt mit der Folge, dass das Haustierhaltungsverbot unwirksam ist.
    AG Konstanz, Urteil vom 10.2.2022 – 4 C 397/21