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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Aufschlüsselung der für eine Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach einzelnen Gewerken?

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke (Schriftführer ZMR, Richter am AG Hamburg-Blankenese a. D.)

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formel-len Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisie-rungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.
Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich nicht erforderlich. .
BGH, Urteil vom 20.7.2022, VIII ZR 339/21

Verständliche Angaben des Vermieters zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen in der Mietwohnung

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke

Nur die Mitteilung für Laien verständlicher Angaben zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen genügt dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher.
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2019, Az. 65 S 5/19

Modernisierung – Grenzen der Duldungspflicht durch den Mieter

Mietrecht von Massimo Füllbeck

Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen i.S.v. § 555b Nr. 4 oder 5 BGB liegen nicht vor, wenn die beabsichtigten Maßnahmen (hier: Hinzufügung neuer Räume (Wintergarten; Ausbau des Spitzbodens) unter Veränderung des Grundrisses; veränderter Zuschnitt der Wohnräume und des Bads; Anlegung einer Terrasse; Abriss einer Veranda) so weitreichend sind, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde. (…)

BGH, Beschl. v. 21.11.2017 -VIII ZR 28/17

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