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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Aufschlüsselung der für eine Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach einzelnen Gewerken?

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke (Schriftführer ZMR, Richter am AG Hamburg-Blankenese a. D.)

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formel-len Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisie-rungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.
Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich nicht erforderlich. .
BGH, Urteil vom 20.7.2022, VIII ZR 339/21

Erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht – Thema: Modernisierung

Mietrecht von Massimo Füllbeck

  1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern,
    so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmiet-erhöhung.
  2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen, weil hier offensichtlich
    ist, dass sich der Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.
    Musterfeststellungsklage OLG München, Urteil v. 15.10.19 Az. MK 1/19

Verständliche Angaben des Vermieters zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen in der Mietwohnung

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke

Nur die Mitteilung für Laien verständlicher Angaben zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen genügt dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher.
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2019, Az. 65 S 5/19