Mietrecht von Dr. Olaf Riecke
Nur die Mitteilung für Laien verständlicher Angaben zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen genügt dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher.
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2019, Az. 65 S 5/19
Mietrecht von Dr. Olaf Riecke
Nur die Mitteilung für Laien verständlicher Angaben zu geplanten Erhaltungsmaßnahmen genügt dem Informationsinteresse des Mieters als Verbraucher.
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2019, Az. 65 S 5/19
© Copyright 2015 by DIE ANDRE
All Rights reserved