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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Absage einer Eigentümerversammlung während der COVID-19 Pandemie

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorga-ben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20

Eigentümerversammlung ohne Eigentümer?

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

  1. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind nichtig, wenn sie in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingreifen. Zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört das Recht der Wohnungseigentümer, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen.
  2. Wird in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung im Büro des Verwalters darauf hingewiesen, dass die Versammlung im „Vollmachtsverfahren“ stattfinden soll, das Büro des Verwalters für Publikumsverkehr geschlossen ist und vom persönlichen Erscheinen Abstand genommen werden soll, stellt sich dies als Ausladung der Eigentümer dar.
  3. Diese Form der Einladung verletzt die Wohnungseigentümer im Kernbereich ihrer Rechte, nämlich dem Recht auf Teilnahme an der Eigentümerversammlung und Ausübung des Stimmrechts.
  4. Zwar können die Wohnungseigentümer schriftlich ihr Stimmrecht ausüben. Eine Auseinandersetzung und Diskussion über die verschiedenen Beschlussanträge – was der Wesensinhalt einer
    Eigentümerversammlung ist – kann indes nicht stattfinden.
    AG Lemgo, Urteil vom 24.08.2020, Az. 16 C 10/20

ETV in Zeiten der Pandemie?

  1. Die Covid-19-Pandemie rechtfertigt keine Beschränkung der Personenanzahl auf einer Eigentümerversammlung auf einen Wert unterhalb der teilnahmeberechtigten Eigentümer.
  2. Spricht die Einladung zu einer Versammlung ohne ausreichende Rechtfertigung eine solche Beschränkung aus, so sind die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse wegen Eingriffs in den Kernbereich des Wohnungseigentums nichtig.
    AG Kassel, Urteil vom 27.08.2020, 800 C 2563/20 (nicht rechtskräftig)