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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs auf eigene Kosten durch einen Wohnungseigentümer

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel – anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe – einen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer. 2. Soll der Personenaufzug nur einzelnen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung aller Eigentümer. BGH, Urteil vom 13.01.2017 – V ZR 96/16

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Wann verjähren Beseitigungs- und Wiederherstellungsansprüche nach Umbau?

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

„Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ist aktiv legitimiert für Wiederherstellungsansprüche nach Umbauten durch einen Wohnungseigentümer.
Derartige Ansprüche verjähren gegen den Störer unabhängig von der Kenntnis der übrigen Wohnungseigentümer nach § 199 Abs. 4 BGB in 10 Jahren.
Selbst wenn der Umbauende die Beseitigung seiner Umbauten dulden muss, bedarf es insoweit eines eigenen Klageantrages; für den Anspruch auf Naturalrestaurierung durch den Störer ist dies ohne Bedeutung.“
AG Rostock, Urt. v. 02.02.2016 – 55 C 68/15

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Instandsetzung auf den Beirat delegiert – haftet der Verwalter für Schadenersatz?

Wohnungseigentumsrecht von Martin Metzger

  1. „Wird die Auftragsvergabe einer Sanierungsmaßnahme durch die Gemeinschaft auf die Verwaltung und den Beirat delegiert, liegt eine Pflichtverletzung des Verwalters und damit verbunden ein Schadenersatzanspruch nicht vor.
  2. Der Verwalter schuldet regelmäßig keine bauleitende Überwachung.“
    AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 27.05.2016 – 883 C 11/14

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Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer und Verwalter!

Wohnungseigentumsrecht von Massimo Füllbeck

Wer mit seinem Pkw als Besucher nachts gegen einen in Höhe von 30-40cm abgeschnitten Baumstumpf fährt, der nicht erkennbar oder behindernd in die Zufahrt zu einem vermieteten Objekt hineinragt, der kann weder Eigentümer noch Verwalter hierfür haftbar machen.

AG Oldenburg, Urteil v. 03.03.2016 – 4 C 4326/15

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