Mietrecht von Massimo Füllbeck
Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.
LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021, Az. 67 S 335/20 (nicht rechtskräftig)