Mietrecht von Massimo Füllbeck
Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten.
AG Leonberg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 2 C 11/19
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten.
AG Leonberg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 2 C 11/19
© Copyright 2015 by DIE ANDRE
All Rights reserved