Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche an einem Gartenanteil

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke, RiAG

Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.
BGH, Urteil vom 26.11.2020, Az. V ZB 151/19