Erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht – Thema: Modernisierung

Mietrecht von Massimo Füllbeck

  1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern,
    so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmiet-erhöhung.
  2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen, weil hier offensichtlich
    ist, dass sich der Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.
    Musterfeststellungsklage OLG München, Urteil v. 15.10.19 Az. MK 1/19