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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Lizenzgebühren für TV-Versorgung – reloaded

Wohnungseigentumsrecht von Rüdiger Fritsch

In der Vergangenheit wurden insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, welche via Satellit empfangene TV- und Radioprogramme über ein hausinternes Kabelverteilnetz an die jeweiligen Wohnungsnutzer weitergeben, von sog. Verwertungsgesellschaften zum Abschluss von Lizenzverträgen aufgefordert. Dies mit der Begründung, dass es sich bei der Weiterleitung der Programme über das hausinterne Kabelnetz um eine entgeltpflichtige öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte handele. Mit Blick auf die sog. „Ramses“-Entscheidung des BGH (Urt. v. 17.9. 2015, Az.: I ZR 228/14), durch welche einer Lizenzpflicht eine weitgehende Absage erteilt wurde, stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit des BGH-Urteils in der Praxis, sowie die Frage, welche Folgen sich für bereits abgeschlossene Lizenzverträge ergeben. Hierzu haben das Amtsgericht Cuxhaven (Urt. v. 28.11.2017, Az.: 5 C 189/ 17) und das Amtsgericht Charlottenburg (Urt. v. 1.2.2018, Az.: 218 C 288/ 17) in einem Parallelrechtsstreit Stellung genommen.

Kein Widerrufsrecht des Wohnraummieters wie bei Verbraucherverträgen nach Zustimmung zur Mieterhöhung

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke

1. Stimmt der Mieter einer Wohnung einer vom Vermieter verlangten Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete zu (§ 558a Abs. 1, § 558b Abs. 1 BGB), so steht dem Mieter ein Recht, die erklärte Zustimmung nach Maßgabe der Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen zu widerrufen (§ 312 Abs. 1, § 312c Abs. 1, § 312g Abs. 1, § 355 Abs. 1 BGB), nicht zu. 2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinne von § 312c Abs. 1 Halbs. 2 BGB ist nicht schon dann zu verneinen, wenn der Unternehmer zum Abschluss des Vertrages keinen vorgefertigten Standard- oder Serienbrief verwendet, sondern ein individuelles Anschreiben.
BGH, Urteil vom 17.10.2018, VIII ZR 94/17

Einheitlicher Einbau und Wartung von Rauchmeldern durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist zulässig

Wohnungseigentumsrecht von Dr. Olaf Riecke

Die Wohnungseigentümer können – bei Bestehen einer entsprechenden Verpflichtung nach der Landesbauordnung – den zwingenden einheitlichen Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits funktionstüchtige Rauchwarnmelder selbst angebracht haben. Auch wenn nach der Landesbauordnung der unmittelbare Besitzer und nicht der Eigentümer die Betriebsbereitschaft sicherzustellen habe, hindere das die Wohnungseigentümer nicht, eine einheitliche Wartung und Kontrolle der neu eingebauten Rauchwarnmelder durch ein Fachunternehmen zu beschließen.

BGH, Urteil vom 07.12.2018, V ZR 273/17

Ladestation für Elektroautos!

WEG-Recht von Massimo Füllbeck

Lademöglichkeiten für Elektroautos gehören – jedenfalls derzeit – nicht zu einem Mindeststandard, auf den jeder Eigentümer entsprechend § 21 V Nr. 6 WEG einen Anspruch hat. Wegen der Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums bedarf eine solche Maßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
AG Mitte (Berlin), Urteil vom 19.03.2018, 26 C 55