„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Mietrecht von Dr. Olaf Riecke, RiAG
Der Mieter hat während des laufenden Mietverhältnisses die Möglichkeit, bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auszuüben. Durch diesen Einbehalt kann sich der Mieter schadlos halten und Druck auf den Vermieter ausüben.
Allein aufgrund dieser Möglichkeit des Einbehalts entfällt der Rückzahlungsanspruch für geleistete Vorauszahlungen und das Bedürfnis nach einer ergänzenden Vertragsauslegung. Es ist unbeachtlich, ob der Mieter von seinem Zurückbehaltungsrecht auch tatsächlich Gebrauch machte.
BGH, Urteil vom 07.07.2021, Az. VIII ZR 52/20
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Eine Betriebskostenabrechnung, die an Silvester bis 18 Uhr in den privaten Briefkasten eingeworfen wird, gilt noch als an diesem Tage zugegangen.
LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 – 316 S 77
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Mietrecht von Rüdiger Fritsch
Wann kann der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung gegenüber seinem Mieter die Betriebskostenabrechnung erstellen? Diese Frage muss immer dann gestellt werden, wenn es bei der Verabschiedung der wohnungseigentumsrechtlichen Jahresabrechnung zu Verzögerungen kommt. Sei es, dass der Verwalter mit der Abrechnungserstellung säumig ist, keine Eigentümerversammlung abgehalten wird, die Eigentümer die Genehmigung der Abrechnung verweigern oder die Abrechnung gerichtlich für ungültig erklärt wird. Auf welcher Basis soll der vermietende Wohnungseigentümer nun die dem Mieter zu erteilende Betriebskostenabrechnung erstellen? Was geschieht bei Versäumung der mietrechtlichen Abrechnungsfrist?
Zu diesen Fragen hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung Stellung bezogen (BGH, Urt. v. 25.01.2017 – VIII ZR 249/15).
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