NEWS

Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Entsorgung von Hausrat des Mieters (hier: Fahrräder); Verletzung von Nebenpflichten des Vermieters

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Der Vermieter muss es sich zurechnen lassen, wenn die für ihn tätige Hausverwaltung trotz Kenntnis davon, dass der per Aushang angekündigte Termin für die Entfernung nicht gekennzeichneter Fahrräder im Hof ungenutzt verstrichen war, die betroffenen Mieter im Hause nicht informierte, dass ein neuer Termin von dem Entsorgungsunternehmen vorgesehen war.
Eine sofortige Vernichtung durch das Entsorgungsunternehmen scheidet aus.
AG Mitte (Berlin), Urteil vom 07.02.2022, 20 C 206/21

Wer putzt die Fenster?

Mietrecht von Rüdiger Fritsch

Dass der Mieter oder Wohnungseigentümer die im Bereich seiner Wohnung befindlichen Fenster selbst von innen und außen reinigt oder reinigen lässt, wird üblicherweise ohne weiteres so gehandhabt. Aber auch solche vermeintlichen Selbstverständlichkeiten geben Anlaß zum Streit.
So hatte sich der BGH (Beschl. v. 21.8.2018 – VIII ZR 188/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob nicht der Vermieter zum Putzen der Fenster der Mietwohnung verpflichtet ist.
BGH, Beschluss vom 21.08.2018 – VIII ZR 188/16