Entsorgung von Hausrat des Mieters (hier: Fahrräder); Verletzung von Nebenpflichten des Vermieters

Mietrecht von Dr. Olaf Riecke, Schriftführer ZMR, Richter a. D.

Der Vermieter muss es sich zurechnen lassen, wenn die für ihn tätige Hausverwaltung trotz Kenntnis davon, dass der per Aushang angekündigte Termin für die Entfernung nicht gekennzeichneter Fahrräder im Hof ungenutzt verstrichen war, die betroffenen Mieter im Hause nicht informierte, dass ein neuer Termin von dem Entsorgungsunternehmen vorgesehen war.
Eine sofortige Vernichtung durch das Entsorgungsunternehmen scheidet aus.
AG Mitte (Berlin), Urteil vom 07.02.2022, 20 C 206/21