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Mehrere Zeitungsartikel auf einem Tisch

„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller

Wer putzt die Fenster?

Mietrecht von Rüdiger Fritsch

Dass der Mieter oder Wohnungseigentümer die im Bereich seiner Wohnung befindlichen Fenster selbst von innen und außen reinigt oder reinigen lässt, wird üblicherweise ohne weiteres so gehandhabt. Aber auch solche vermeintlichen Selbstverständlichkeiten geben Anlaß zum Streit.
So hatte sich der BGH (Beschl. v. 21.8.2018 – VIII ZR 188/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob nicht der Vermieter zum Putzen der Fenster der Mietwohnung verpflichtet ist.
BGH, Beschluss vom 21.08.2018 – VIII ZR 188/16