Mietrecht von Massimo Füllbeck
Eine Betriebskostenabrechnung, die an Silvester bis 18 Uhr in den privaten Briefkasten eingeworfen wird, gilt noch als an diesem Tage zugegangen.
LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 – 316 S 77
„Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen“.
- François VI. Duc de La Rochefoucauld
(1613 - 1680), franz. Offizier, Diplomat und Schriftsteller
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Eine Betriebskostenabrechnung, die an Silvester bis 18 Uhr in den privaten Briefkasten eingeworfen wird, gilt noch als an diesem Tage zugegangen.
LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017 – 316 S 77
Mietrecht von Massimo Füllbeck
Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter (…) für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse zugeschnittenen Regelung über Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB), sondern anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen.
BGH, Urteil v. 18.01.2017 VIII ZR 17/16
Mietrecht von Martin Metzger
„Ersatzfähig ist ein aus der Vollziehung der einstweiligen Verfügung verursachte Schaden im Sinne der §§ 249 BGB. Der Schadenersatzanspruch umfasst grundsätzlich den durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung adäquat kausal verursachten, unmittelbaren oder mittelbaren Schaden einschließlich des infolge des Vollzugs von Verbotsverfügungen entgangenen Gewinns des Schuldners“
Auszug aus BGH IX ZR 149/15 vom 13.10.2016
Mietrecht von Dr. Olaf Riecke
Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt. Dagegen muss die Begründung keine Ausführungen zu Räumlichkeiten enthalten, die für den Begünstigten alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten.
BGH, Urteil vom 15.3.2017, VIII ZR 270/15
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